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Selbstzahlerleistungen Zehn IGeL-Beispiele für Hausärzte

Abo-Inhalt16.12.2025125 Min. LesedauerVon Dr. med. Bernhard Kleinken, Pulheim

| Der durchschnittliche Anteil von IGeL-Leistungen am Praxisumsatz ist in Hausarztpraxen geringer als bei einigen anderen Fachgruppen. Das liegt auch daran, dass hausärztliche IGeL meist für den Patienten weniger teuer sind als solche mit speziellen Diagnostik-Geräten. Umso wichtiger ist für den Hausarzt, dass das IGeL-Angebot keine oder nur wenig zusätzliche Investitionen, Zeit- und Raumbedarf erfordert. Einige solcher IGeL-Angebote stellen wir im Kern vor. Ggf. können weitere Leistungen hinzukommen. |

IGeL als „Module“ anbieten

Die folgenden Beispiele sind in der Zielsetzung teils überschneidend. So kann im Rahmen einer erweiterten Gesundheitsuntersuchung je nach den individuellen Bedürfnissen und Gegebenheiten ein „Nierencheck“ indiziert sein oder nicht. Es empfiehlt sich deshalb, die IGeL-Angebote in „Module“ zu fassen, die je nach Patient zusätzlich zum Basisangebot indiziert sind. Speziell bei Kombinationen von IGeL sind evtl. Ausschlussbestimmungen der GOÄ zu beachten.

Beispiel Nr. 1: Erweiterte Gesundheitsuntersuchung

Mit den in der Gesundheitsuntersuchung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) enthaltenen Leistungen ist die Frage nach dem Gesundheitszustand des Patienten schon bei jüngeren Patienten nicht medizinisch ausreichend sicher zu beantworten. So fehlt z. B. die Sonografie zur Früherkennung von Tumoren, bei einem älteren übergewichtigen, aber asymptomatischen Raucher fehlen z. B. Lungenfunktion und EKG.

IGeL zur erweiterten Gesundheitsuntersuchung

Leistung

GOÄ-Position

Punkte

Euro (2,3-/ 1,8-/1,15-fach)

Beratung zur erweiterten Gesundheitsuntersuchung

1*

80

10,72

Blutabnahme

250**

40

4,20

Sonografie eines Organs oder

Sonografie Schilddrüse

410 oder

417

200 oder

210

26,81 oder

28,15

Sonografie weiterer Organe, je Organ, z. B Leber, Nieren

420

80

10,72

EKG

651

253

26,54

Ruhespirografie

605

242

25,39

Flussvolumenkurve

605a

140

14,69

Blutbild

3550

60

4,02

Differenzierung

3551

20

1,34

BSG

3501

60

4,02

HbA1c

3561

200

13,41

Albumin im Urin

3570.H1

30

2,01

Harnsäure

3583.H1

40

2,68

Kreatinin

3585.H1

40

2,68

Homocystein

3762***

40

2,68

Alkalische Phosphatase

3587.H1

40

2,68

Gamma-GT

3592.H1

40

2,68

GOT

3594.H1

40

2,68

GPT

3595.H1

40

2,68

TSH

4030***

250

16,76

Beispiel Nr. 2: PSA-Bestimmung

In der Leitlinie zum Prostatakarzinom wird die alleinige digitale rektale Untersuchung als nicht ausreichend zur Früherkennung angesehen, sodass die Bestimmung des prostata-spezifischen Antigens (PSA) infrage kommt. Wichtig ist die ergebnisoffene Beratung des Patienten.

IGeL zur PSA-Bestimmung

Leistung

GOÄ-Position

Punkte

Euro (2,3-/

1,8-/1,15-fach)

Beratung zur PSA-Bestimmung

1

80

10,72

Blutabnahme

250*

40

4,20

PSA-Bestimmung

3908**

300

20,11

Beispiel Nr. 3: Früherkennung des urothelialen Karzinoms

Urotheliale Karzinome bluten häufig erst spät oder nicht persistierend. Karzinombedingte Mikrohämaturien können durch Infekte „verschleiert“ sein, im Ultraschall oft nicht erkennbar. Die Früherkennung durch Tumormarkerbestimmung sollte Patienten ab etwa dem 50. Lebensjahr sowie Risikopatienten (z. B. berufliche Exposition durch aromatische Amine, Friseure) angeboten werden.

IGeL zur Früherkennung des urothelialen Karzinoms

Leistung

GOÄ-Position

Punkte

Euro (2,3-/ 1,15-fach)

Beratung zur Blasenkrebsvorsorge

1

80

10,72

Tumormarkerbestimmung im Urin

3911 analog*

450

30,16

Beispiel Nr. 4: „Nierencheck“

Nierenzellkarzinome („Hypernephrome“) können im Rahmen einer Ultraschalluntersuchung ggf. früh (und damit noch operabel mit Chancen auf Gesundung) entdeckt werden. Dies erfolgt oft anlässlich einer erweiterten Gesundheitsuntersuchung. Die Nierenfunktion kann aber nur mit Laboruntersuchungen überprüft werden. Angesichts von jährlich etwa 10.000 Todesfällen durch Niereninsuffizienz ist vertretbar, auch hierzu ein „Screening“ durchzuführen.

IGeL zum „Nierencheck“

Leistung

GOÄ-Position

Punkte

Euro (2,3-/

1,8-/1,15-fach)

Beratung zur Früherkennung eingeschränkter Nierenfunktion

1

80

10,72

Blutabnahme

250*

40

4,20

Kreatinin (oder Cystin C zur Schätzung der eGFR)

3520 (oder 3585.H1)

70

4,69

Urinsediment

3532

90

6,03

Cystatin C

3754 analog**

200

13,41

Beispiel Nr. 5: Früherkennung von Gefäßkrankheiten

Im Vordergrund steht dabei die Früherkennung einer Veränderung der hirnversorgenden Gefäße. Entsprechend ist die Duplex-Untersuchung Methode der Wahl, insbesondere mit Messung der Intimadicke der Arteria carotis communis. Ergänzend bietet Ihr Labor evtl. spezifische Laboruntersuchungen an, auch einschließlich einer Untersuchung zur Herzinsuffizienz (NT-proBNT).

IGeL zur Früherkennung von Gefäßkrankheiten

Leistung

GOÄ-Position

Punkte

Euro (2,3-/

1,8-fach)

Beratung zur Früherkennung von Schlaganfallrisiken

1

80

10,72

Sonografie Gefäße linke Halsseite

410

200

26,81

Sonografie Gefäße rechte Halsseite, Vertebralgefäße beidseits

3 x 420

3 x 80

3 x 10,72

Doppleruntersuchung der hirnversorgenden Gefäße

645

650

68,20

Beispiel Nr. 6: Akupunktur

Akupunkturen außerhalb der GKV-Indikationen sind IGeL (z. B. zur Migränebehandlung oder bei Neurodermitis). Zur Eindeutigkeit, dass es sich um eine IGeL-Leistung handelt, sollten die Termine außerhalb von solchen zur zulasten der GKV erfolgenden Behandlungen gelegt werden.

Steht die Anzahl der erforderlichen Akupunktur-Sitzungen nicht von vornherein fest, ist im IGeL-Behandlungsvertrag eine entsprechende Spanne anzugeben. Manche gesetzliche Krankenkasse hat zu Akupunkturbehandlungen Verträge geschlossen, andere sehen (Teil-)Erstattungen der ärztlichen IGeL-Rechnung vor. Die Patienten sollten über diese Möglichkeit informiert werden und sich ggf. bei ihrer Kasse erkundigen.

IGeL zu Akupunkturleistungen

Leistung

GOÄ-Position

Punkte

Euro (2,3-fach)

Beratung zur Akupunkturbehandlung

1

80

10,72

Akupunktur, mind. 20 Minuten, je Sitzung

269 a*

350

46,92

Beispiel Nr. 7: Tauchtauglichkeitsuntersuchung

Tauchen ist zu einem „Volkssport“ geworden. Die Patienten sollten darauf angesprochen werden, dass nur eine den Anforderungen der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM, gtuem.org) entsprechende Untersuchung das Risiko senkt. Es bietet sich an, die Tauchtauglichkeitsuntersuchung auf einer zulasten der GKV erfolgenden Gesundheitsuntersuchung aufzubauen.

IGeL zur Tauchtauglichkeitsuntersuchung

Leistung

GOÄ-Position

Punkte

Euro (2,3-/1,8-fach)

Beratung zur Tauchtauglichkeitsuntersuchung

1

80

10,72

Lungenfunktionsprüfung

605 und 605 analog

242 und 140

25,39 und 14,69

EKG oder Belastungs-EKG oder Ergometrie

650* oder 651* oder 652*

152 oder 253

oder 445

15,95 oder 26,54 oder 59,66

Sehschärfenbestimmung

1217*

242

32,44

Otoskopie

1415

91

12,20

Bescheinigung

70**

40

5,36

Beispiel Nr. 8: Infusions- oder Injektionsbehandlungen

Infusionen oder Injektionen mit Vitaminpräparaten, Spurenelementen, Mineralien sind nur in sehr seltenen Fällen (z. B. Malassimilationssyndrom) zulasten der GKV möglich. Injektions- oder Infusionsbehandlungen sind einfach durchzuführende und hochwirtschaftliche IGeL.

Seitens der pharmazeutischen Industrie gibt es weite Unterstützung für Ärzte, z. B. durch Broschüren zur Patientenansprache. Die Medikamente und ggf. Infusionsbestecke können privat rezeptiert werden oder bei Vorhalten durch den Arzt nach § 10 GOÄ als Auslagen in Rechnung gestellt werden.

IGeL zu Infusions- oder Injektionsbehandlungen

Leistung

GOÄ-Position

Punkte

Euro (2,3-fach)

Beratung zur Infusions-/Injektionsbehandlung

1

80

10,72

Injektion intramuskulär (etc.) oder

Injektion intravenös oder

Infusion bis 30 Minuten oder

Infusion mindestens 30 Minuten

252

oder 253

oder 271

oder 272

40

oder 70

oder 120

oder 180

5,36

oder 9,38

oder 16,09

oder 24,13

Sachkostenberechnung oder Privatrezept

Beispiel Nr. 9: Behandlung übermäßigen Schwitzens

Die Abklärung einer möglichen Erkrankungsursache für die übermäßige Schweißbildung (z. B. Hyperthyreose) ist zulasten der GKV möglich. In Extremfällen (mehr als 100 mg Schweiß in einer Achselhöhle innerhalb von fünf Minuten) kann auch eine zulasten der GKV behandelbare Erkrankung (ICD-10-Code: R61.9G) vorliegen. Zur Behandlung im „Normalfall“ ist die Injektion von Botulinumtoxin bewährt.

IGeL zur Behandlung übermäßigen Schwitzens

Leistung

GOÄ-Position

Punkte

Euro (2,3-fach)

Beratung zur Infusions-/Injektionsbehandlung

1

80

10,72

Injektion

n-mal 252*

n-mal 40

n-mal 5,36

Botox: Sachkostenberechnung oder Privatrezept

Beispiel Nr. 10: Atteste

Aus privater Notwendigkeit erstellte Bescheinigungen sind IGeL. Insbesondere Eltern ist manchmal schwierig zu erklären, dass bestimmte Atteste (z. B. für die Schule oder den Kindergarten) selbst honoriert werden müssen. Hilfreich sind dazu entsprechende Aushänge, in denen erklärt wird, dass Verstöße dagegen für den Arzt bis zum Entzug der GKV-Zulassung führen können und in denen die häufigsten Atteste mit ihren Preisen angeführt sind. Dabei werden meist „runde Preise“ angeführt (z. B. 5,00 Euro für die Nr. 70 GOÄ mit dem Faktor 2,145).

Lesen Sie zur Abrechnung von Attesten sowie AU-Bescheinigungen auch den Beitrag auf Seite 3 dieser Ausgabe.

IGeL für Atteste

Leistung

GOÄ-Position

Punkte

Euro (2,3-fach)

Einfaches Attest (z. B. Schulsport)

70

40

5,36

Ausführliches Attest (z. B. Reiserücktritt*)

75 analog

130

17,43

Begründetes Attest (z. B. privates Krankentagegeld*)

80

300

40,22

Merke | In diesem Beitrag sind „bewährte“ IGeL-Angebote dargestellt. Eine fachliche Wertung ist damit nicht verbunden.

Weiterführende Hinweise

(Anm. d. Red.: Die Online-Version des Beitrags wurde am 16.12.2025 erneut veröffentlicht)

AUSGABE: AAA 8/2022, S. 5 · ID: 48504231

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