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März 2024

DGUVImplantatgetragene Brücke bei Unfallverletzten: So rechnen Sie korrekt ab

Abo-Inhalt01.02.2024131 Min. LesedauerVon Dental-Betriebswirtin Birgit Sayn, ZMV

| Seit der Einführung der Festzuschüsse beim Zahnersatz hat sich das vertraglich vereinbarte Verfahren der Abrechnung mit den gesetzlichen Unfallversicherungs-(UV-)Trägern nicht verändert. Die prothetische Behandlung von Unfallverletzten und Berufserkrankten und die damit unmittelbar zusammenhängenden Leistungen sind vom UV-Träger als Sachleistung zu gewähren. Komplizierter wird es, wenn eine Versorgung geplant ist, die im Sachleistungskatalog der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV) nicht enthalten ist. Wie Sie hier richtig abrechnen, zeigt dieser Beitrag am Beispiel einer implantatgetragenen Brücke. |

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AUSGABE: AAZ 3/2024, S. 12 · ID: 49770905

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