Logo IWW
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
Apr. 2025

VertragszahnarztrechtKZBV: Änderung der Abrechnungsnummer im EBZ ist kein Zahnarztwechsel!

Abo-Inhalt12.03.20252 Min. Lesedauer

| Seit dem 01.01.2023 sind alle Zahnarztpraxen verpflichtet, das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) zu nutzen (vgl. AAZ-Sonderausgabe, Abruf-Nr. 48545081). Das gilt auch für genehmigungspflichtige Behandlungen in den Bereichen PAR, KFO und ZE (§ 1 Abs. 4 Anlage 4, § 1 Abs. 5 Anlage 5, § 1 Abs. 4 Anlage 6 BMV-Z). In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob ein Wechsel der Abrechnungsnummer einer Praxis im EBZ generell einem Zahnarztwechsel gleichkommt. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) sagt Nein und hat dies in einem Rundschreiben vom 17.02.2025 begründet (online unter iww.de/s12554). |

Einstufung als Zahnarztwechsel würde zu hohem Bürokratieaufwand führen

AUSGABE: AAZ 4/2025, S. 2 · ID: 50339355

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025

Bildrechte