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ZahnersatzKZBV und GKV-Spitzenverband vereinbaren Befundkürzel für Zahnersatz bei Bisshebung
Abo-Inhalt18.03.20252 Min. Lesedauer
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| Grundsätzlich orientieren sich Festzuschüsse nach dem jeweiligen zahnmedizinischen Befund. Welche Festzuschüsse sind aber für Zähne zu beantragen, die selbst keinen kronenpflichtigen Befund aufweisen, aber trotzdem in die angezeigte Versorgung einbezogen werden müssen, weil eine Bisslageänderung erforderlich ist? Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband haben nun eine Vereinbarung getroffen. Darüber informierte die KZBV am 06.02.2025 per Rundschreiben (online unter iww.de/s12553). |
Vorgehen entspricht der Übereinkunft bei Einführung der Festzuschüsse
AUSGABE: AAZ 4/2025, S. 3 · ID: 50339357
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