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ReparaturenWie ist die Reparatur einer Krone nach einer endodontischen Behandlung zu berechnen?

Abo-Inhalt11.04.20252 Min. LesedauerVon beantwortet von Isabel Baumann, Betriebswirtin (Dipl. VWA), Praxismanagerin, Mülsen, praxiskonzept-baumann.de

| Frage: „Wir haben bei einem gesetzlich versicherten Patienten wegen Schmerzen eine Wurzelkanalbehandlung (WKB) am Zahn 46 durchgeführt. Die Behandlung war medizinisch indiziert und erfüllte die Vorgaben der G-BABehandlungsrichtlinie [vgl. iww.de/s10651 und AAZ 06/2024, Seite 2 ff.]. Bei der Trepanation wurde eine vorhandene Krone eröffnet. Wie ist nun der Kronenverschluss zu berechnen? Ich habe von mehreren KZVen unterschiedliche Abrechnungsmöglichkeiten genannt bekommen. Welche halten Sie für die richtige?“ |

Kronenverschluss nach Trepanation – welche Möglichkeit ist die richtige?

  • 1. Nur als okklusale Aufbaufüllung, da die WKB erst mit einer definitiven Füllung als abgeschlossen gilt?
  • 2. Als Verblendreparatur mit Festzuschuss 6.9 + BEMA-Nr. 24 b zzgl. Material für Kunststoff (Aussage einer KZV!) Diese Möglichkeit gibt es grundsätzlich nur für Kronen im Verblendbereich und nur für vestibuläre Verblendung (i.d.R. ist die Trepanationsöffnung palatinal, lingual oder okklusal)?
  • 3. Als Kronenreparatur mit Festzuschuss 6.8 + BEMA-Nr. 24a („Wiedereinsetzen einer Krone oder dergleichen“, Aussage einer anderen KZV)?
  • 4. Oder sind sogar die Optionen 1. und 3 berechnungsfähig?

ID: 50372556

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