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Kassenabrechnunggematik setzt elektronische Ersatzbescheinigung aus – aktuelle Informationen und Hintergründe
| Seit Oktober 2024 gibt es die elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Sie soll die bisherige papiergebundene Form ablösen (vgl. AAZ 09/2024, Seite 3 ff.). Aktuell informiert die gematik, dass das Verfahren zur eEB vorübergehend teilweise ausgesetzt wurde. Praxen können den elektronischen Versicherungsnachweis daher zurzeit nicht selbst bei Krankenkassen anfordern. Allerdings können Versicherte die eEB weiterhin über ihre Krankenkassen-App an die Praxis übermitteln lassen, sofern die Praxis das Verfahren bereits nutzt. AAZ fasst die Hintergründe und die bestehenden Verfahren zum Versicherungsnachweis zusammen. |
AUSGABE: AAZ 7/2025, S. 4 · ID: 50445257