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BeratungsleistungenWarum ist bei der Unterfütterung mit Prothesenreinigung die Ä1 einmal zulasten der GKV und einmal privat berechnungsfähig?
08.08.2025141 Min. LesedauerVon beantwortet von Isabel Baumann, Betriebswirtin (Dipl. VWA), Praxismanagerin, Mülsen, praxiskonzept-baumann.de
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| Frage: „Mit großem Interesse habe ich Ihren Beitrag zur Unterfütterung mit Prothesenreinigung gelesen (AAZ 08/2025, Seite 16 ff.). Dort wird am 03.06. die Beratungsleistung nach Nr. Ä1 gleichzeitig zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und privat abgerechnet. Warum?“ |
Antwort: Die Beratungen am 03.06. haben einen unterschiedlichen Inhalt. Daher ist die Abrechnung korrekt. Die Beratung nach BEMA-Nr. Ä1 (GKV) bezieht sich auf die Unterfütterung wegen des veränderten Prothesenlagers und die Beratung nach Nr. Ä1 GOÄ (PKV) auf die Prothesenreinigung. Das sind unterschiedliche Leistungsinhalte.
AUSGABE: AAZ 10/2025, S. 2 · ID: 50509911
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