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>LeserforumKann man während der UPT in die AIT zurück?
Frage: „Während einer laufenden UPT-Strecke hat sich ein Zahn als behandlungsbedürftig herausgestellt, für den zum Zeitpunkt des PAR-Antrags noch kein Behandlungsbedarf bestand und der daher auch keine AITa/b erhalten hat. Wie lässt sich die Behandlung für diesen Zahn abrechnen?“
Antwort: Die PAR-Richtlinie sieht vor, dass bei der Befunderhebung für die anstehende Parodontitisbehandlung alle behandlungsbedürftigen Befunde aufgenommen und die Behandlung entsprechend geplant und beantragt wird. Diese Befundaufnahme erfolgt sorgfältig, damit alle notwendigen Behandlungen veranlasst werden können. Andererseits dürfen keine größeren Sondierungstiefen als tatsächlich vorhanden angegeben werden, um Leistungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu erbringen, die dem Patienten zum Zeitpunkt der Planung nicht zustehen.
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