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Okt. 2022

WettbewerbsrechtUnverbindliche Preisempfehlung des Herstellers darf kein Mondpreis sein

Abo-Inhalt21.09.20228674 Min. LesedauerVon RA Andreas Frohn LL.M., Kanzlei am Ärztehaus, Köln

| Hersteller dürfen unverbindliche Preisempfehlungen aussprechen und diese auch in die einschlägigen Datenbanken des Handels melden. Unterschreitet der Hersteller die eigene UVP jedoch dauerhaft und nachhaltig, stellt diese keine Empfehlung dar und ist wettbewerbswidrig (Landgericht Frankfurt, Urteil vom 05.08.2022, Az. 3-10 O 58/21, n.rkr.). |

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AUSGABE: AH 10/2022, S. 17 · ID: 48560377

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