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Okt. 2022

ArbeitsrechtGenesenenzertifikat selbst ausgestellt = Kündigung

Abo-Inhalt15.09.20228691 Min. LesedauerVon Dr. Guido Mareck, stellvertretender Direktor Arbeitsgericht Dortmund

| Stellt sich ein angestellter Apotheker selbst ein sogenanntes Genesenenzertifikat nach § 2 Nr. 5 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) aus, obwohl er aufgrund seiner Eigenschaft als Apotheker hätte wissen müssen, dass dessen Voraussetzungen nicht gegeben sind, ist dies ein geeigneter Grund für eine fristlose Kündigung nach § 626 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). So entschied es das Arbeitsgericht Dortmund (Urteil vom 01.04.2022, Az. 10 Ca 3610/21, Abruf-Nr. 230795). |

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AUSGABE: AH 10/2022, S. 16 · ID: 48560642

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