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Juni 2023

Blick über den TellerrandWas versteht man eigentlich unter einem Arzneimittel-Härtefallprogramm?

Abo-Inhalt28.04.20234579 Min. LesedauerVon Apothekerin Anja Hapka, Essen

| Am 22.07.2010 ist die bisher eher wenig bekannte Verordnung über das Inverkehrbringen von Arzneimitteln ohne Genehmigung oder ohne Zulassung in Härtefällen (Arzneimittel-Härtefall-Verordnung, AMHV) in Kraft getreten. AH erläutert, was sich dahinter verbirgt, und stellt Ihnen eine Auswahl der aktuell laufenden Programme vor. |

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AUSGABE: AH 6/2023, S. 10 · ID: 49321618

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