Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
AHApotheke heute
Juni 2023

Allgemeine InformationspflichtenAKNR: Neuer Link zur Berufsordnung für Apotheken-Homepages

03.05.20235451 Min. Lesedauer

| Bedingt durch den neuen Internetauftritt der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) hat sich der Link zur Berufsordnung geändert: www.ak.nrw/berufsordnung. Gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) muss die Berufsordnung, die für den Apothekenleiter gilt, auf der Homepage seiner Apotheke leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. |

| Bedingt durch den neuen Internetauftritt der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) hat sich der Link zur Berufsordnung geändert: www.ak.nrw/berufsordnung. Gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) muss die Berufsordnung, die für den Apothekenleiter gilt, auf der Homepage seiner Apotheke leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. |

AUSGABE: AH 6/2023, S. 1 · ID: 49431377

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2023
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht

Bildrechte