Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Juni 2023 abgeschlossen.
HilfsmittelversorgungTK: Befristet erhöhte Preise bei der Stomaversorgung
| Befristet für den Zeitraum vom 01.04.2023 bis zum 31.12.2023 erhöht die Techniker Krankenkasse (TK) die Abrechnungspreise für Hilfsmittel im Rahmen der Stomaversorgung der Produktgruppe 29 bei Preisen, die mit einem Aufschlag auf den Apothekeneinkaufspreis ermittelt werden, um 5 Prozent (also von minus 20 auf minus 15 Prozent Aufschlag). |
Die neuen Preise gelten nur für Leistungen, die innerhalb des genannten Zeitraums erbracht wurden. Neue Genehmigungen sind generell nicht gefordert, jedoch wurden die Genehmigungsfreigrenzen unverändert beibehalten. Dadurch kann es dazu kommen, dass bereits laufende, eigentlich genehmigungsfreie Versorgungen nun doch genehmigungspflichtig werden. In diesen Fällen reicht für den Kostenvoranschlag eine Kopie der Verordnung aus, die allerdings unbedingt mit dem speziellen Hinweis „Verordnungskopie aufgrund vorheriger Genehmigungsfreiheit“ versehen werden muss.
Login
AUSGABE: AH 6/2023, S. 1 · ID: 49431375