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AHApotheke heute

ApothekenrechtHaupt- und Filialapotheke müssen nicht dieselbe Rechtsform teilen

Abo-Inhalt20.12.20241138 Min. LesedauerVon RA Tim Hesse, Kanzlei am Ärztehaus, Dortmund/Münster

| Neben dem einzelkaufmännischen Betrieb einer Hauptapotheke ist der Betrieb einer Filialapotheke, die gemeinsam mit einer anderen Person in der Rechtsform der OHG betrieben wird, zulässig. Dies hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) mit Urteil vom 01.08.2024 (Az. 6 A 522/21) zur Auslegung der Vorschriften des Apothekengesetzes (ApoG) entschieden. |

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AUSGABE: AH 2/2025, S. 15 · ID: 50253381

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