Feb. 2025
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ApothekenrechtHaupt- und Filialapotheke müssen nicht dieselbe Rechtsform teilen
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| Neben dem einzelkaufmännischen Betrieb einer Hauptapotheke ist der Betrieb einer Filialapotheke, die gemeinsam mit einer anderen Person in der Rechtsform der OHG betrieben wird, zulässig. Dies hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) mit Urteil vom 01.08.2024 (Az. 6 A 522/21) zur Auslegung der Vorschriften des Apothekengesetzes (ApoG) entschieden. |
Sachverhalt
AUSGABE: AH 2/2025, S. 15 · ID: 50253381
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