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PersonalentwicklungBAK: Neue Qualitätskriterien für Fortbildungsmaßnahmen
| Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat überarbeitete Empfehlungen zu den Punkten für das freiwillige Fortbildungszertifikat der Apothekerkammern verabschiedet. Die Neufassung der „Qualitätskriterien für Fortbildungsmaßnahmen – Empfehlungen der BAK“ ist am 01.01.2025 in Kraft getreten. |
Aus der Neuklassifizierung der Fortbildungsarten resultiert eine Reduzierung von zehn auf vier Fortbildungskategorien. Die Anforderung, dass die gesammelten Fortbildungspunkte aus mindestens zwei verschiedenen Kategorien stammen müssen, wurde gestrichen. Ebenso entfällt die Obergrenze der pro Tag erreichbaren Punkte. Darüber hinaus werden künftig auch Zusatz- und Aufbaustudiengänge berücksichtigt.
AUSGABE: AH 2/2025, S. 1 · ID: 50278222