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Umsatzsteuer Keine Minderung der Bemessungsgrundlage trotz Insolvenz der Apotheken-Zahlstelle

Abo-Inhalt28.08.202563 Min. LesedauerVon Dipl.-Finw. StB Christian Herold, Herten/Westf.

| Bedient sich ein leistender Unternehmer, z. B. ein Apotheker, zur Einziehung seiner Entgeltforderungen gegen die Leistungsempfänger eines anderen Unternehmers (Zahlstelle), vereinnahmt er das Entgelt spätestens dann, wenn die Zahlungen der Leistungsempfänger bei der Zahlstelle eingehen. Der Umstand, dass die Zahlstelle den vereinnahmten Betrag nicht an ihn weiterleitet, führt nicht dazu, dass sich die Bemessungsgrundlage für die vom Unternehmer an die Leistungsempfänger erbrachten Leistungen mindert (Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 30.04.2025, Az. XI R 15/22, Abruf-Nr. 248994). |

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AUSGABE: AH 10/2025, S. 19 · ID: 50523511

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