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ApothekervergütungG-BA: Erstattung von Arzneimitteln zur Tabakentwöhnung

Abo-Inhalt18.09.2025116 Min. LesedauerVon (mitgeteilt von Apothekerin Anja Hapka, Essen)

| Am 15.05.2025 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Neuregelung zur Erstattung der Tabakentwöhnung beschlossen. Entsprechend wurden § 14a der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) und die Anlage IIa zum Abschnitt F der AM-RL („Anspruch auf Arzneimittel zur Tabakentwöhnung im Rahmen von evidenzbasierten Programmen zur Tabakentwöhnung gemäß § 34 Abs. 2 Sozialgesetzbuch [SGB] V“) geändert. |

Demnach sind nun alle marktverfügbaren apothekenpflichtigen Fertigarzneimittel in sämtlichen Wirkstärken, die die Arzneistoffe Nicotin oder Vareniclin enthalten, prinzipiell für eine Therapiedauer von drei Monaten erstattungsfähig. Eine erneute Versorgung ist dabei frühestens drei Jahre nach Abschluss der vorherigen Behandlung möglich.

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AUSGABE: AH 10/2025, S. 1 · ID: 50544077

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