März 2022
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Streitwertecke (Teil 3/2022)Aktuelle Entscheidungen zur Kostenfestsetzung
Abo-Inhalt02.03.20222568 Min. LesedauerVon VRiOLG Frank-Michael Goebel, Koblenz
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| Sowohl bei der Bemessung des Gegenstandswerts als auch in der Kostenfestsetzung gilt es, achtsam zu sein. Sie müssen Vieles auf einmal im Blick haben – egal, ob die Auslagen des Gerichts oder die Vergütung des Gegners zu hoch angesetzt werden, die eigene Vergütung gekürzt wird oder die Chance besteht, noch „etwas herauszuholen“. Auch die sachliche Zuständigkeit und vor allem die Rechtsmittelbeschwer ist an diese Fragen gekoppelt. Der folgende Beitrag stellt 12 aktuelle Entscheidungen zur Kostenfestsetzung in den Fokus. |
Inhaltsverzeichnis
- 1. Wer viel erörtert, erreicht einen höheren Gegenstandswert
- 2. Im Kostenfestsetzungsverfahren ist Prüfungskompetenz begrenzt
- 3. Terminsgebühr entsteht auch nach Gerichtsbescheid
- 4. Kostenausgleichung kann zurückgenommen und neu beantragt werden
- 5. Die Partei muss nicht mit dem Rechtsanwalt zusammen reisen
- 6. Fehlende Vollmacht kann auch noch im Kostenfestsetzngsverfahren gerügt werden
- 7. Kosten des Betreuungsverfahrens im Kontext des Zivilprozesses sind nicht notwendig
- 8. Partei darf an ihrem allgemeinen Gerichtstand keine Reisekosten für auswärtigen Rechtsanwalt produzieren
- 9. Für Kostenfestsetzungsansprüche genügen glaubhafte Ansätze
- 10. Für Reisekosten ist der Terminsvertreter maßgeblich
- 11. Anwaltswechsel zwischen selbstständigem Beweisverfahren und Klageverfahren ist nicht notwendig
- 12. Für Gespräch mit anschließender Klaglosstellung entsteht Terminsgebühr
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