Apr. 2022
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Apr. 2022 abgeschlossen.
ZivilprozessrechtWer grundlos mehrfach klagt, bekommt keine PKH
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
LAG Köln
| Eine Partei handelt mutwillig i. S. v. § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO, wenn sie Ansprüche mit einer weiteren Klage geltend macht, obwohl sie eine bereits anhängige Klage hätte erweitern können. Das Gericht muss die beiden Verfahren dann nach dem LAG Köln auch nicht deshalb verbinden, damit die Partei PKH erhalten kann. |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
AUSGABE: AK 4/2022, S. 57 · ID: 48024368
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion