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MandatsverhältnisDas gilt bei Durchsuchungen/Beschlagnahmen in der Kanzlei
| Ausforschungsdurchsuchungen und Beschlagnahmen bei einem bislang unverdächtigen Berufsangehörigen sind unzulässig, auch wenn gegen einen Mandanten der Verdacht einer Straftat besteht. |
Abruf-Nr. 227650
Das Beschlagnahmeverbot nach § 97 Abs. 1 StPO schützt mandatsbezogene Unterlagen beim Berufsangehörigen vor einer Sicherstellung. Dieser Schutz entfällt nur, wenn der Berater selbst an der betreffenden Tat beteiligt ist (§ 97 Abs. 2 S. 2 StPO). Dafür ist schon vor der Maßnahme ein konkreter Tatverdacht gegen den Berater selbst zwingend erforderlich. Eine Durchsuchung bzw. die Durchsicht oder Beschlagnahme von Unterlagen darf nicht der Ermittlung von Tatsachen dienen, die erst zur Begründung eines Verdachts erforderlich sind (vgl. BVerfG 30.11.21, 2 BvR 2038/18, Abruf-Nr. 227650).
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AUSGABE: AK 12/2022, S. 201 · ID: 48534652