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VerfahrensrechtAnwalt sollte vom Gutachter konkrete Gründe für die Verzögerung verlangen

Abo-Inhalt04.03.202484 Min. LesedauerVon Christian Noe B. A., Göttingen

| Es kann gute Gründe geben, dass sich ein Verfahren wegen eines ausstehenden Gutachtens verzögert. In einem aktuellen Fall bewies ein LG auffallend Geduld mit einem Gutachter und leitete zudem eines seiner Schreiben nicht an die Kläger weiter. Befangen war die Richterin deshalb aber nicht, entschied das OLG Brandenburg. |

Sachverhalt

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AUSGABE: AK 3/2024, S. 42 · ID: 49844376

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