Apr. 2024
Elektronischer Rechtsverkehr
Rechtsmittel: Schriftsatz muss signiert sein
19.03.2024
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ArbeitgeberleistungJobrad bietet Mitarbeitern und Kanzleiinhabern Steuervorteile
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Hinweis an Redaktion
| Jobräder kommen immer mehr in Mode – zumal so auch die Umwelt geschont und die Gesundheit gefördert wird. Zudem sind die Kosten gering, sodass auch Mitarbeiter im niedrigen Lohnbereich bedacht werden können. Doch was ist mit Blick auf den Betriebsausgabenabzug, der Lohn- und Umsatzversteuerung und den Sozialabgaben zu beachten? Ist auch eine Gehaltsumwandlung zugunsten eines Jobrads lukrativ? AK zeigt, was der Kanzleiinhaber bei Jobrädern beachten sollte. |
Inhaltsverzeichnis
- 1. Betriebsausgabenabzug mindert den Kanzleigewinn
- 2. Aufwendungen berechtigen Anwalt zum Vorsteuerabzug
- 3. Privat genutztes Jobrad ist steuerpflichtiger Sachbezug
- 4. Bis 2031 von geviertelter Besteuerung profitieren
- 5. Lohnkosten sparen mit einer Gehaltsumwandlung
- 6. Besteuerung komplett umgehen
- 7. Spätere Übereignung des Jobrads
- 8. Als Jobräder sind auch E-Bikes oder E-Roller begünstigt
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AUSGABE: AK 4/2024, S. 67 · ID: 49643701
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