Juli 2024
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Juli 2024 abgeschlossen.
SorgfaltspflichtenAnwälte müssen auf genesene Mitarbeiter achten: wirklich gesund zurück?
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Immer wieder beschäftigen sich Gerichte mit der Frage, wie gut Kanzleien auf krankheitsbedingte Ausfälle vorbereitet sind. Meistens geht es dabei um die Anwälte selbst, die bei versäumten Fristen ihre Erkrankung genauer erläutern müssen (AK 22, 2). Was aber oft übersehen wird: Anwälte müssen auch darauf achten, dass genesenes Personal wieder einsatzfähig ist. AK stellt Ihnen hierfür eine Musterformulierung bereit. |
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
AUSGABE: AK 7/2024, S. 122 · ID: 49215321
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion