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Juli 2024

WiedereinsetzungBei einem kurzfristigen Antrag auf „Urlaub ins Blaue“ gibt es keine Terminsverlegung

Abo-Inhalt17.06.2024526 Min. LesedauerVon RA Detlef Burhoff, RiOLG a. D., Leer/Augsburg

| Ein Anwalt gab an, ohne konkretes Reiseziel an einem beliebigen Tag in den Urlaub losfahren zu wollen. Diese „Planung“ traf beim BFH nicht auf Verständnis, sodass die Richter den Antrag des Anwalts auf eine (erneute) Terminsverschiebung ablehnten. |

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AUSGABE: AK 7/2024, S. 113 · ID: 50060467

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