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KommunikationWettbewerbsvorteil durch interkulturelle Kompetenz und Mehrsprachigkeit in der Kanzlei
| In Zeiten der zunehmenden Internationalisierung sind grenz- bzw. kulturenüberschreitende Mandate längst nicht mehr nur Kanzleien mit internationalem Tätigkeitsbereich vorbehalten. Immerhin lebten im Jahr 2023 gut 23 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund im engeren Sinn in Deutschland. Damit ist es mehr als wahrscheinlich, dass selbst regional tätige Kanzleien von Mandanten mit anderem sprachlichen und/oder kulturellen Hintergrund kontaktiert werden – ganz zu schweigen von Kanzleien, die selbst in anderen Ländern agieren oder international aktive Klienten vertreten. Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kompetenz stellen in diesen Fällen entscheidende Wettbewerbsvorteile dar. |
AUSGABE: AK 2/2025, S. 26 · ID: 50248206