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Datenschutz/BüroführungManipulierte Rechnungs-E-Mail: Handwerksbetrieb bleibt auf Rechnungsbetrag sitzen
| Kfz-Betriebe aufgepasst: Der Kunde haftet nicht, wenn eine Rechnung auf dem Weg zu ihm manipuliert wurde. Daher sollten Betriebe Rechnungen per E-Mail nur Ende-zu-Ende-verschlüsselt verschickten – oder sogar ganz altmodisch per Post. Das lehrt ein Fall, den das OLG Schleswig entschieden hat. |
Ein Handwerksbetrieb verschickte drei Teilrechnungen über Installationsleistungen jeweils als PDF-Datei per E-Mail an eine Kundin. Die Schlussrechnung über 15.000 Euro wurde gehackt, und die Kontodaten wurden manipuliert. Deswegen überwies die Kundin den Rechnungsbetrag auf das Konto unbekannter Dritter. Vor Gericht stellte sich die Frage, ob sie der Forderung des Installationsunternehmens erneut nachkommen musste.
AUSGABE: ASR 6/2025, S. 3 · ID: 50316398