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UmsatzsteuerUmsatzsteuerbefreiung bei Lieferung an privaten Abnehmer in Drittland: BMF passt Schreiben an
Abo-Inhalt25.04.20256 Min. LesedauerVon San Kim, Rechtsanwältin, und Rainald Vobbe, Steuerberater und Diplom-Finanzwirt, Flick Gocke Schaumburg, Bonn
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Hinweis an Redaktion
| Die Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen wird stets dann relevant, wenn Waren im Zuge ihrer Lieferung von Deutschland in ein Drittland gelangen. Mit Schreiben vom 12.03.2025 hat das BMF nun zu Lieferungen von Ausrüstungs- oder Versorgungsgegenständen eines Beförderungsmittels an private Abnehmer Stellung genommen und die Verwaltungsanweisungen angepasst. ASR stellt das BMF-Schreiben vor. |
Inhaltsverzeichnis
- Voraussetzungen der Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen
- Was unter einem Beförderungsmittel zu verstehen ist
- Einbau von Ersatz- und Zubehörteilen gehört zur Ausfuhr
- Bei Werklieferung keine Einschränkung nach § 6 Abs. 3 UStG
- Erhebliche Abgrenzungsschwierigkeiten für Kfz-Betriebe
- Steuerbefreiung muss im Einzelfall geprüft werden
AUSGABE: ASR 6/2025, S. 12 · ID: 50386691
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