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UmsatzsteuerUmsatzsteuerbefreiung bei Lieferung an privaten Abnehmer in Drittland: BMF passt Schreiben an

Abo-Inhalt25.04.20256 Min. LesedauerVon San Kim, Rechtsanwältin, und Rainald Vobbe, Steuerberater und Diplom-Finanzwirt, Flick Gocke Schaumburg, Bonn

| Die Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen wird stets dann relevant, wenn Waren im Zuge ihrer Lieferung von Deutschland in ein Drittland gelangen. Mit Schreiben vom 12.03.2025 hat das BMF nun zu Lieferungen von Ausrüstungs- oder Versorgungsgegenständen eines Beförderungsmittels an private Abnehmer Stellung genommen und die Verwaltungsanweisungen angepasst. ASR stellt das BMF-Schreiben vor. |

AUSGABE: ASR 6/2025, S. 12 · ID: 50386691

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