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WettbewerbsrechtErst prüfen – dann werben: Was Kfz-Betriebe bei Preiswerbung mit der UVP beachten müssen

Abo-Inhalt06.05.20253 Min. LesedauerVon Lisa Hennes, Rechtsanwältin im Bereich Vertriebs- und Vertriebs- kartellrecht bei Osborne Clarke

| Bei der Preiswerbung mit unverbindlichen Preisempfehlungen (UVP) ist Vorsicht angesagt. Denn diese ist keineswegs immer zulässig. Das OLG Stuttgart hat dazu eine wegweisende Entscheidung gefällt: Die Werbung mit einer UVP ist wegen Irreführung der Verbraucher unlauter und zu unterlassen, wenn diese keine realistische und ernsthafte Marktorientierung bietet, sondern tatsächlich nur einen „Fantasiepreis“ darstellt, der dem Händler eine attraktive Preisgestaltung ermöglichen soll. ASR stellt Ihnen das Urteil vor und gibt Handlungsempfehlungen für die Praxis. |

AUSGABE: ASR 7/2025, S. 3 · ID: 50404200

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