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§ 21 EStGAbgrenzung von sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwendungen und nachträglichen Herstellungskosten

Abo-Inhalt13.11.202546 Min. Lesedauer

Die bloße Veränderung der Vermögensart zwischen Betriebsvermögen und Privatvermögen rechtfertigt keine Änderung des Bezugszeitraums zur Beurteilung einer wesentlichen Verbesserung von Grund und Boden i. S. d. § 255 Abs. 2 Satz 1 Alt. 3 HGB. Für eine Zweitherstellung von Grund und Boden im Sinne einer Neuherstellung bzw. Wiederherstellung i. S. d. § 255 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 HGB reicht eine wirtschaftliche Betrachtung aus.

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AUSGABE: AStW 12/2025, S. 895 · ID: 50616317

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