Dez. 2025
Gewerbesteuer
Keine Betriebsaufspaltung bei untergeordneten PV‑Dachflächen
13.11.2025
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§ 33 EStGAbzug ersparter Mietaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
Abo-Inhalt13.11.202549 Min. Lesedauer
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Ersparte Mietaufwendungen, die beim Gesellschafter zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen, können insoweit als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden, als sie behinderungsbedingten Mehraufwand darstellen.
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AUSGABE: AStW 12/2025, S. 899 · ID: 50616319
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