Dez. 2025
Gewerbesteuer
Keine Betriebsaufspaltung bei untergeordneten PV‑Dachflächen
13.11.2025
24 Min. Lesedauer
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Dez. 2025 abgeschlossen.
§ 33 EStGAnerkennung von Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
Abo-Inhalt13.11.202553 Min. Lesedauer
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
Für die Beurteilung, ob eine Gefahr des Verlusts der Existenzgrundlage besteht, ist die Einkommens- und Vermögenssituation des Steuerpflichtigen im Jahr des Abflusses der Prozesskosten maßgeblich. Die bloße Befürchtung, dass sich die Einkommens- und Vermögenssituation in Zukunft verschlechtern werde, reicht nicht aus. Außerdem muss der angestrengte Prozess dazu dienen, die Ursache der drohenden Existenznot zu beseitigen. Prozesse, die lediglich aus Anlass einer drohenden Existenznot, aber ohne inneren Zusammenhang mit der Ursache für den Wegfall der Lebensgrundlagen geführt werden, sind nicht durch § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG begünstigt.
Hintergrund
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
AUSGABE: AStW 12/2025, S. 901 · ID: 50616320
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion