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VerfahrensrechtGebühren für eine von mehreren Personen beantragte verbindliche Auskunft

Abo-Inhalt13.11.202527 Min. Lesedauer

§ 89 AO sieht Gebühren für verbindliche Auskünfte vor. In Mehr- personenverhältnissen stellte sich bislang die Frage, ob gegenüber jedem Antragsteller eine eigene Gebühr festzusetzen ist. § 89 Abs. 2 AO ermächtigt das BMF, Fälle einheitlicher Erteilung zu regeln. Die Steuer-Auskunftsverordnung (StAuskV) benennt Fallgruppen gemeinsamer Antragstellung, ohne die Gebührenfrage abschließend zu steuern. Wird eine verbindliche Auskunft mehreren Antragstellern gegenüber tatsächlich einheitlich erteilt, ist fraglich, ob nur eine Gebühr festzusetzen ist.

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AUSGABE: AStW 12/2025, S. 869 · ID: 50616306

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