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§ 9 EStGUnterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung eines Beamten im Ausland

Abo-Inhalt13.11.202534 Min. Lesedauer

Kosten für eine Dienstwohnung im Ausland, die der Dienstherr im Rahmen des Mietzuschusses nach § 54 BBesG (Bundesbesoldungsgesetz) als notwendig anerkennt, können in tatsächlicher Höhe als Unterkunftskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung abgezogen werden.

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AUSGABE: AStW 12/2025, S. 877 · ID: 50616309

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