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Energieversorgung Förderung für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen wurde verlängert

Abo-Inhalt06.03.20253664 Min. Lesedauer

| Neue Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sollen auch gefördert werden, wenn sie erst nach Ende 2026 in Betrieb gehen. Der Bundesrat hat die Änderung des KWK-Gesetzes gebilligt. Damit soll die Geltungsdauer für die Förderung bis zum 31.12.30 verlängert werden. Mit der Gesetzesänderung sollen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit entsprechenden Voraussetzungen auch noch nach Ende 2026 gefördert werden. |

1. Wichtiger Beitrag für die öffentliche Wärmeversorgung

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AUSGABE: BBP 3/2025, S. 60 · ID: 50328377

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