März 2025
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Energieversorgung Förderung für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen wurde verlängert
06.03.2025 2 Min. Lesedauer
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| Neue Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sollen auch gefördert werden, wenn sie erst nach Ende 2026 in Betrieb gehen. Der Bundesrat hat die Änderung des KWK-Gesetzes gebilligt. Damit soll die Geltungsdauer für die Förderung bis zum 31.12.30 verlängert werden. Mit der Gesetzesänderung sollen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit entsprechenden Voraussetzungen auch noch nach Ende 2026 gefördert werden. |
1. Wichtiger Beitrag für die öffentliche Wärmeversorgung
AUSGABE: BBP 3/2025, S. 60 · ID: 50328377
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