Sept. 2022
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ArzthaftungAufklärungsbogen nur ein Indiz im Arzthaftungsprozess!
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| Immer wieder erheben Patienten in Arzthaftungsprozessen den Vorwurf, präinterventionell nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden zu sein. In einem vom Oberlandesgericht (OLG) Dresden kürzlich veröffentlichten Fall ging es gut für die Behandlerseite aus: Obwohl weder der aufklärende Arzt noch die Arzthelferin konkrete Erinnerungen an das Aufklärungsgespräch vorbringen konnten, gab das Gericht dem Arzt Recht (OLG Dresden, Urteil vom 15.03.2022, Az. 4 U 1972/21). Das Urteil lässt Schlussfolgerungen zu, worauf Ärzte beim Ausfüllen von Aufklärungsbögen achten sollten. |
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AUSGABE: CB 9/2022, S. 10 · ID: 48491622
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