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CBChefärzteBrief
Sept. 2022

RefresherDie Vertretung des Wahlarztes: Leser fragen – Experten antworten

Abo-Inhalt10.08.20225408 Min. LesedauerVon beantwortet von RA, FA ArbR und MedR Marc Rumpenhorst, Bochum

| Patienten, die Wahlleistungen in Anspruch nehmen, möchten sich dadurch die persönliche Behandlung und Zuwendung des Chefarztes zu den allgemeinen Krankenhausleistungen hinzukaufen. Welchen Anteil der vereinbarten Leistungen der Chefarzt tatsächlich selbst erbringen muss und in welchen Fällen er sich von wem vertreten lassen darf, ist regelmäßig Gegenstand von Gerichtsverfahren. In den letzten Wochen und Monaten erhielt die Redaktion wiederholt Leseranfragen zu diesem Thema. Zwei davon wurden mit Antworten an dieser Stelle veröffentlicht. |

Frage: Welche Regelungen sind in der Wahlleistungsvereinbarung für den Fall zu treffen, dass der Wahlarzt persönlich verhindert ist?

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AUSGABE: CB 9/2022, S. 14 · ID: 48284128

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