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RechnungsstellungIst die GOÄ auch im Falle einer Privatklinik anzuwenden?
Abo-Inhalt06.02.2024285 Min. LesedauerVon RA, FA MedizinR Alexander Meyberg, LL.M., D+B Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Düsseldorf, Berlin
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Hinweis an Redaktion
| Betreiber von Privatkliniken müssen sich bei der Rechnungsstellung nicht zwingend an den Vorschriften der GOÄ orientieren. Das Landgericht (LG) Duisburg wies daher die Rückzahlungsklage einer Patientin ab (Urteil vom 15.12.2022, Az. 12 O 190/21). Inzwischen sind weitere Urteile ergangen, die die Rechtsauffassung des LG Duisburg teilen. Dieser Beitrag fasst die Entscheidungen zusammen. |
Wichtig | Inzwischen hat der Bundesgerichtshof die o. g. Rechtsprechung aufgehoben und klargestellt, dass die GOÄ auch für juristische Personen wie z. B. Privatkliniken anzuwenden ist (CB 06/2024, Seite 5 ff.)
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AUSGABE: CB 4/2024, S. 18 · ID: 49862435
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