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ErbrechtTestierfreiheit versus Berufsrecht: Dürfen behandelnde Ärzte ihre Patienten beerben?
Abo-Inhalt24.04.2024195 Min. LesedauerVon RAin, FAin MeR Dr. Christina Thissen, Münster, voss-medizinrecht.de
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| Sicherlich erleben Sie in Ihrem Klinikalltag Situationen, in denen Patienten keine Angehörigen oder sonstige nahestehende Personen mehr haben, die sich um sie kümmern (wollen). Manchmal entwickeln Patienten in diesen Konstellationen eine besondere Bindung zum Pflegepersonal oder den behandelnden Ärzten, insbesondere wenn es auf das Lebensende zugeht. Aber darf dies so weit führen, dass der Patient seinen Arzt als Erben einsetzt? Mit dieser Frage musste sich das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main befassen (Entscheidung vom 21.12.2023, Az. 21 W 91/23). |
Inhaltsverzeichnis
- Hausarzt wird von Patientin als Miterbe eingesetzt und erhält Vollmacht über deren Barvermögen
- Ein mitbegünstigter Cousin der Patientin ficht das Testament an, das Nachlassgericht erhält zwei Erbscheinanträge
- Nachlassgericht lehnt beide Erbscheinanträge ab
- Das angerufene OLG sieht zwar in der testamentarischen Zuwendung eine Vorteilsnahme durch den Arzt ...
- ... hält das Testament zugunsten des Arztes aber für wirksam!
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AUSGABE: CB 6/2024, S. 16 · ID: 49989918
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