Juni 2024
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BetäubungsmittelverordnungCannabisverordnung: Ausgefüllter Fragebogen ist keine begründete ärztliche Einschätzung
Abo-Inhalt01.05.2024586 Min. LesedauerVon RAin, FAin MedR und SozR Babette Christophers LL. M., Münster
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| Bereits im November 2022 hatte sich das Bundessozialgericht (BSG) mit den Voraussetzungen beschäftigt, die an die Verordnung von Cannabis gem. § 31 Abs. 6 Sozialgesetzbuch (SGB) V geknüpft sind (CB 02/2023, Seite 11 f.). U. a. bedarf es einer begründeten vertragsärztlichen Einschätzung. Nun hat das BSG erneut entschieden: Ein ausgefüllter standardisierter Arztfragebogen wird den Anforderungen an eine begründete vertragsärztliche Einschätzung nicht gerecht (Urteil vom 20.03.2024, Az. B 1 KR 24/22). |
Dies sind die Anforderungen an eine Einschätzung i. S. d. § 31 Abs. 6 SGB V
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AUSGABE: CB 6/2024, S. 9 · ID: 50004739
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