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CBChefärzteBrief
Juli 2024

RefresherGOÄ-Abrechnung: Vier Prinzipien der korrekten Rechnungslegung

Abo-Inhalt19.06.2024791 Min. LesedauerVon RAin, FAin MedR Constanze Barufke-Haupt, D+B Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Berlin

| Die GOÄ ist nicht nur für Chefärztinnen und Chefärzte mit originärem Liquidationsrecht relevant. Auch wer einen Chefarztvertrag mit Beteiligungsvergütung hat, partizipiert an den Umsätzen der Krankenhausabteilung aus Privatliquidation. Zudem ist die GOÄ für die Abrechnung ambulanter (Chef-)Arztleistungen auf Basis eines Vertrags des Patienten mit juristischen Personen anwendbar (Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 04.04.2024, Az. III ZR 38/2; CB 06/2024, Seite 5 ff.). Anlass genug, sich erneut zu vergegenwärtigen, wie GOÄ-Rechnungen richtig zu stellen sind. Vier Prinzipien sind hierbei maßgebend. |

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AUSGABE: CB 7/2024, S. 4 · ID: 50053675

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