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KostenerstattungMD stuft stationären Fall als ambulant ein, Zusatzversicherung fordert ihr Geld zurück – wer zahlt?
| Frage: „Wir haben einen privat Zusatzversicherten stationär behandelt. Der Patient hat eine Wahlleistungsvereinbarung abgeschlossen. Die Kosten des Aufenthalts hat die Zusatzversicherung übernommen. Nun hat der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MD) den Fall als ambulant eingestuft. Die private Zusatzversicherung fordert ihr Geld zurück. Zu Recht? Und: Wenn ja, muss der Patient die Kosten aus eigener Tasche zahlen?“ |
Antwort: Es verwundert sehr, wieso die Zusatzversicherung hier Kenntnis von der Umwandlung in einen ambulanten Fall durch den MD erlangt hat und nachträglich das gezahlte Honorar zurückfordert. In der Praxis gab es bereits Fälle, in denen eine private Zusatzversicherung anstandslos gezahlt hat, obwohl der MD nicht von einer medizinischen Notwendigkeit der stationären Behandlung ausgegangen ist.
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AUSGABE: CB 7/2024, S. 3 · ID: 50052675