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CBChefärzteBrief

DRG-AbrechnungVerstoß gegen G-BA-Qualitätsvorgaben führt nicht automatisch zum Wegfall der Vergütung

Abo-Inhalt11.06.20241242 Min. LesedauerVon RA, FA ArbR und MedR Dr. Tilman Clausen, armedis Rechtsanwälte Hannover

| Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat für zugelassene Krankenhäuser Richtlinien zur Qualitätssicherung erlassen. Krankenhäuser, die nach Prüfung durch den Medizinischen Dienst (MD) diese Richtlinien nicht erfüllen, müssen mit Vergütungsausfall bzw. mit einer Rückforderung bereits gezahlter Vergütung rechnen (vgl. CB 07/2023, Seite 2 ff.). Nach Auffassung des Landessozialgerichts (LSG) Sachsen-Anhalt bewirkt eine teilweise Nichterfüllung der G-BA-Qualitätsvorgaben diesbezüglich aber keinen Automatismus (Urteil vom 12.10.2023, Az. L 6 KR 75/21). Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, da die beklagte Krankenkasse Revision zum Bundessozialgericht (BSG) eingelegt hat (Az. B 1 RR 30/23 R). |

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AUSGABE: CB 7/2024, S. 10 · ID: 50047369

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