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CBChefärzteBrief

ArbeitsrechtDiese Vorgaben muss eine interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz erfüllen

Abo-Inhalt 12.07.2024 4 Min. Lesedauer Von RA, FA MedR, FA ArbR und RA Mehmet Yildirim, Bochum

| Im Februar 2024 scheiterte ein Krankenpfleger mit seiner Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Hamm. Der Kläger hatte u. a. vorgetragen, sein Hinweis auf Fehler anderer Kollegen in einem Personalgespräch mache ihn zur hinweisgebenden Person im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). Das Gericht teilte diese Auffassung nicht: Der Kläger hätte eine interne oder externe Meldestelle anrufen müssen (CB 06/2024, Seite 10 f.). In diesem Zusammenhang stellte ein Leser die Frage, welche Vorgaben eigentlich eine interne Meldestelle innerhalb eines Krankenhauses erfüllen müsse. Die Antwort gibt der folgende Beitrag. |

Ausgabe: 12/2024, S. 14 · ID: 50084632

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