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CBChefärzteBrief

WahlleistungenPrivate Krankenversicherungen machen mobil – Risiken für die Abrechnung von Wahlleistungen?

Abo-Inhalt 28.11.2024 9 Min. Lesedauer Von RA, FA für ArbR und MedR Dr. Tilman Clausen, armedis Rechtsanwälte Hannover

| In der Abrechnung ärztlicher Wahlleistungen ist der Chefarzt mit Liquidationsrecht längst durch eine Reihe anderer Vergütungsmodelle abgelöst worden – sehr zum Missfallen der privaten Krankenversicherungen (PKVen). Sie haben jetzt eine Reihe von Revisionsverfahren beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe anhängig gemacht, diese Entwicklung grundlegend zu ändern. Dieser Beitrag erläutert, worum es geht und was Chefärzte und Krankenhausträger tun können, um sich abzusichern, wenn der BGH über die Anliegen der Revisionskläger positiv entscheiden sollte. Mit Entscheidungen des BGH ist erst ab der zweiten Hälfte 2025 zu rechnen. Bis dahin bleibt genügend Zeit, sich auf unliebsame Entscheidungen vorzubereiten. |

Ausgabe: 11/2024, S. 4 · ID: 50162827

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