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CBChefärzteBrief
Sept. 2024

RechtsprechungAuch Privatkliniken sind an die GOÄ gebunden

Abo-Inhalt14.08.2024806 Min. LesedauerVon RAin und FAin für MedR Anja Mehling, Hamburg

| Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem weiteren Urteil entschieden, dass die GOÄ auch auf eine ambulante Operation in einer Privatklinik anwendbar ist (Urteil vom 13.06.2024, Az. III ZR 279/23). Vereinbarungen über Pauschalhonorare sind mithin unwirksam. Bereits geleistete Zahlungen können zurückgefordert werden. Damit führt der BGH seine Rechtsprechung aus dem Urteil vom 04.04.2024 fort (CB 06/2024, Seite 5 ff.). |

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AUSGABE: CB 9/2024, S. 10 · ID: 50120010

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