Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
CBChefärzteBrief
Sept. 2024

WahlleistungenSo rechnen Sie Wahlleistungen bei Hybrid-DRG ab

Abo-Inhalt15.07.20242 Min. LesedauerVon RA, FA MedR Dr. Kyrill Makoski, LL. M. (Boston University), Möller und Partner, Düsseldorf

| Seit dem 01.01.2024 gibt es eine neue Abrechnungsmöglichkeit für Krankenhäuser für mögliche ambulante Eingriffe mit den sogenannten Hybrid-DRG nach § 115f Sozialgesetzbuch (SGB) V. Bisher war unklar, inwieweit auch in diesem Bereich Wahlleistungen abgerechnet werden können. Nunmehr liegt eine gemeinsame Rechtsauffassung des Verbandes der privaten Krankenversicherungen (PKV-Verband) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) vor, die zumindest einige Streitpunkte klären sollte. |

Grundsätzlich sind innerhalb der Hybrid-DRG Wahlleistungen möglich

AUSGABE: CB 9/2024, S. 9 · ID: 50066240

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2024

Bildrechte