WahlleistungenSo rechnen Sie Wahlleistungen bei Hybrid-DRG ab
| Seit dem 01.01.2024 gibt es eine neue Abrechnungsmöglichkeit für Krankenhäuser für mögliche ambulante Eingriffe mit den sogenannten Hybrid-DRG nach § 115f Sozialgesetzbuch (SGB) V. Bisher war unklar, inwieweit auch in diesem Bereich Wahlleistungen abgerechnet werden können. Nunmehr liegt eine gemeinsame Rechtsauffassung des Verbandes der privaten Krankenversicherungen (PKV-Verband) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) vor, die zumindest einige Streitpunkte klären sollte. |
Grundsätzlich sind innerhalb der Hybrid-DRG Wahlleistungen möglich
AUSGABE: CB 9/2024, S. 9 · ID: 50066240