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GesetzgebungDiese Änderungen sieht der Gesetzentwurf zur Krankenhausreform vor
| Am 17.06.2024 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz; KHVVG) vorgelegt. Ob der Entwurf tatsächlich 1:1 so beschlossen wird, ist fraglich, denn er ist unter Verbänden, Politikern und unabhängigen Fachleuten umstritten (vgl. Interview, Abruf-Nr. 50105217). Zwar beträfe eine Realisierung des Entwurfs auch das kollektive Arbeitsrecht und die Krankenhausplanung. Da der CB aber zielgruppenorientiert berichtet, befasst sich der Beitrag mit dem Inhalt des Gesetzentwurfs und dessen möglichen Folgen für die Arbeit des Chefarztes. Ein Folgebeitrag (Abruf-Nr. 50139441) erläutert die möglichen Auswirkungen auf das Chefarztvertragsverhältnis. |
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AUSGABE: CB 9/2024, S. 12 · ID: 50124581