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CBChefärzteBrief

WahlleistungenZwei Standorte – ein Wahlarzt: Wie kann die persönliche Leistungserbringung funktionieren?

Abo-Inhalt21.08.2024816 Min. LesedauerVon RA, FA ArbR und MedR Marc Rumpenhorst, Bochum

| Wenn ein Chefarzt standortübergreifend eine Abteilung in zwei Betriebsstätten eines Krankenhauses leitet, dann stellt sich die Frage nach der persönlichen Leistungserbringung. Denn niemand kann an zwei Orten zugleich sein. Wie die Vertretung des Wahlarztes und die Delegation von Wahlleistungen am jeweils anderen Standort geregelt werden können, zeigt dieser Beitrag. |

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AUSGABE: CB 10/2024, S. 8 · ID: 50105311

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